In Rheinland-Pfalz findet am 14. März 2021 die Wahl zum 18. Landtag statt.
"Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie!"
Sie können sich - wie bei den vorhergehenden Wahlen - zwischen einer Urnen- und
Briefwahl entscheiden.
Wegen des Infektionsgeschehens aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind für
alle Beteiligten besondere Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich.
Im Wahllokal werden verschiedene Hygienemaßnahmen eingehalten, die dafür
sorgen, dass Sie sicher im Wahllokal wählen können. Es gelten vor allem die
Maskenpflicht und die allgemeinen Abstandsregeln.
Da die aktuelle Corona-Pandemie eine besondere Ausnahmesituation ist, weisen wir
insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen, die zu gesundheitlich
gefährdeten Risikogruppen gehören, auf die Mögichkeit der Briefwahl hin.
Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, müssen Sie dies beantragen.
Da aufgrund der Corona-Pandemie mit einem höhen Briefwähleranteil zu rechnen ist,
bitte ich Sie, den Antrag auf Briefwahl bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung
rechtzeitig zu stellen. Kurzentschlossene können grundsätzlich bis Freitag, den 12. März 2021,
18 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen.Wer den Antrag auf Briefwahl
persönlich bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten stellen will, sollte
Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Die Unterlagen werden Ihnen
dann unmittelbar ausgehändigt und es besteht die Möglichkeit, die Briefwahl
direkt an Ort und Stelle auszuüben.
Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr
beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum
nicht aufgesucht werden kann oder Stimmberechtigte aus von ihnen nicht zu
vertretenden Gründen nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.
Damit Ihre Stimmen gültig sind, bitte ich Sie, die Hinweise im Merkblatt zur Briefwahl,
das Sie mit den Wahlunterlagen erhalten, genau zu beachten.
Nach Ausfüllen der Wahlunterlagen sollten Sie diese spätestens am Donnerstag vor
dem Wahltag (11.März 2021) absenden. Dann kann gewährleistet werden, dass die
Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen.
Die Briefwahlunterlagen können innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen
Post AG kostenfrei zurückgesandt werden. Für den rechtzeitigen Eingang Ihrer
Wahlunterlagen bei der Gemeinde sind Sie selbst verantwortlich.
Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief noch
bis zum Wahltag (14.März 2021) bis 18.00 Uhr direkt bei der auf dem Wahlbrief
angegebenen Gemeindeverwaltung oder am Wahltag bis 18.00 Uhr bei dem für den
Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgeben.
Bitte wählen Sie!