Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger dar und ist auf fünf Jahre gewählt.
In Hamm am Rhein besteht der Gemeinderat aus 16 Ratsmitgliedern.
Die Mitglieder des Gemeinderates sind ehrenamtlich tätig.
Der Vorsitz des Gemeinderates obliegt dem Ortsbürgermeister.
Der Gemeinderat ist ein Organ der Gemeinde und die politische Vertretung der Gemeindebürger, der u.a. die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde festlegt.
Der Gemeinderat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Gemeinde über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde beinhalten.
Der Gemeinderat überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse.
Der Ortsgemeinderat in Hamm hat zur Erleichterung seiner Aufgaben vorberatende
Ausschüsse gebildet.
Diese sind: