Die Gemeinden sind im politischen System Deutschlands die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Trägerinnen der kommunalen Selbstverwaltung. Neben ihren Selbstverwaltungsaufgaben werden ihnen auch staatliche Aufgaben übertragen. Damit sind freie und eigenverantwortliche Gemeinden die wesentliche Grundlage für eine wirkungsvolle Demokratie.
Eines der Ziele der kommunalen Selbstverwaltung ist es die Bürgerinnen und Bürger als Angehörige der örtlichen Gemeinschaft zu aktivieren und zu integrieren.
In Rheinland-Pfalz steht der Status „Ortsgemeinde“ für eine rechtlich eigenständige Gemeinde. Jede Ortsgemeinde hat einen Ortsgemeinderat, dem ein Ortsbürgermeister vorsteht, und einen eigenen Haushaltsplan. Über Einnahmen, insbesondere die Steuerhebesätze zur Gewerbesteuer und zur Grundsteuer sowie über ihre Ausgaben entscheiden die Ortsgemeinden selbst.
Der Gemeinderat von Hamm am Rhein besteht aus 16 Mitgliedern.
Die Ortsgemeinde Hamm am Rhein hat keine eigene Verwaltung. Diese Aufgaben werden
von der Verbandsgemeinde Eich wahrgenommen. Die Verbandsgemeindeverwaltung
führt die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag.
Sie ist dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen des Orts-bürgermeisters gebunden.
Der Ortsbürgermeister und der Gemeinderat werden bei den alle 5 Jahre stattfindenden
Kommunalwahlen gewählt. Die letzten Kommunalwahlen haben im Mai 2019
stattgefunden. Aufgrund einer Amtsniederlage des Ortsbürgermeisters wurde im März 2022 erneut gewählt.