In Ergänzung zu der bestehenden Benutzungsordnung hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung vom 12.11.2014 die folgende Entgeltordnung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird:
Die Ortsgemeinde Hamm am Rhein stellt die folgenden Räumlichkeiten bzw. Gebrauchsgegenstände interessierten Benutzern zur Verfügung:
Die Kosten für Strom werden dem Benutzer auf Grundlage des ermittelten Energieverbrauchs separat in Rechnung gestellt.
Voraussetzung ist jedoch, dass eine gleichwertige Sportanlage nicht vorhanden ist.
1. |
Bei Veranstaltungen von Vereinen und Gruppen, die ihren Sitz in Hamm am Rhein haben und bei derenVeranstaltung keine Eintrittsgelder oder Unkostenbeiträge erhoben werden. |
50.- € |
2. |
Auswärtige Vereine zur Durchführung des Übungs- und Wettkampfbetriebes und für Privatpersonen, die ihren Wohnsitz in Hamm haben |
100,- € |
3. |
Durchführung von Veranstaltungen durch ortsansässige Vereine, bei denen Eintrittsgelder oder Unkostenbeiträge erhoben werden |
5% der Eintritsgelder mindestens 150,- € |
4. |
Durchführung von Veranstaltungen durch überörtliche Vereine oder Veranstalter, bei denen Eintrittsgelder erhoben werden |
10% der Eintritsgelder mindestens 500,- € |
5. |
Veranstaltungen / Tagungen überörtlicher Vereine oder deren Verbände |
500,- € pauschal |
6. | Gewerbliche Veranstaltungen | 800,- € pauschal |
7. |
Weitere Nutzungsmöglichkeiten können in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung gewährt werden. |
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8. |
Bestuhlung mit Stühlen und Tischen |
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8.a |
Bei Veranstaltungen örtlicher Vereine und Gruppen erfolgt dies im Selbstaufbau durch den Verein. Falls dies nicht möglich ist, und der Aufbau und Abbau durch Bedienstete der Ortsgemeinde erfolgt, wird ein Kostenbeitrag erhoben Dieser beläuft sich auf: |
25,- € pro Mann (Stunde) |
8.b | Bei allen anderen Veranstaltungen beträgt die Pauschale | 150,- € |
9. |
Bei Verlegung eines Schutzbodens werden die Materialkosten zum Einkaufspreisplus der Zeitaufwand der Gemeindemitarbeiter mit 25,- € pro Mann (Stunde) berechnet. |
Die Entgelte sind eine Woche vor Beginn der Benutzung fällig.
Die Abrechnung bei Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgelder erhoben werden, erfolgt
innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung.
Die Zahlungen haben bargeldlos auf ein Konto der Verbandsgemeindekasse Eich zu erfolgen.
Bei Abschluss der Vertrages über die Nutzung der Gemeindehalle wird zur
Abdeckung etwa entstehender Schäden eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 €
erhoben. Die Sicherheitsleistung ist sofort bei Vertragsabschluss bargeldlos auf das Konto
der Verbandsgemeindekasse Eich einzuzahlen.
Nach Ende der Veranstaltung und nach Freigabe durch die Ortsgemeinde Hamm wird die
eingezahlte Sicherheitsleistung, gegebenenfalls unter Abzug von Schadensersatz für
verursachte Schäden, durch die Verbandsgemeindekasse bargeldlos auf das Konto des
Benutzers zurückgezahlt.
Die Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.
Sie ersetzt die in der Benutzungs- und Entgeltordnung
der Ortsgemeinde Hamm am Rhein vom 25.10.2001
unter § 3 „Nutzung der Gemeindehalle“ getroffenen Festlegungen.
Helmut Seibel
Ortsbürgermeister