In Ergänzung zu der bestehenden Benutzungsordnung hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung
vom 12.11.2014 die folgende Entgeltordnung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird:
§ 1
Nutzbare Einrichtung
1. Die Ortsgemeinde Hamm am Rhein hält die folgenden Räumlichkeiten bzw.
Gebrauchsgegenstände zur Nutzung vor und stellt diese gegen privatrechtliche Entgelte
interessierten Benutzern zur Verfügung:
2. Näheres hierzu regeln die §§ 2-6. Die Entgelte nach §§ 3-4 werden für die jeweilige
Überlassung erhoben, unabhängig davon, welchen Zeitraum diese umfasst.
§ 2
Nutzung und Entgelt der Gemeinde- Scheune
Örtliche Vereine oder Unterorganisationen (Abteilungen) derselben können zur Durchführung einer vereinsinternen Veranstaltung die Gemeinde-Scheune einmal pro Kalenderjahr nutzen. Bei mehrmaliger Nutzung im Jahr durch denselben Verein bzw. Abteilung bedarf es der Zustimmung des Ortsgemeinderat.
Eine Benutzung der Gemeinde- Scheune durch Privatpersonen zur Durchführung von Familienfeiern oder ähnlichen Veranstaltungen mit ausschließlich privatem Charakter ist generell nicht möglich.
Für die Benutzung der Gemeinde- Scheune erhebt die Ortsgemeinde Hamm am Rhein ein Entgelt in Höhe von 50,00 Euro.
Mit dem Entgelt sind die Auslagen für die Bewirtschaftung, wie Heizung, Wasser und Abwasser, abgegolten. Die Kosten für Strom werden dem Benutzer auf Grundlage des ermittelten Energieverbrauchs separat in Rechnung gestellt.
§ 3
Nutzung und Entgelt des Gemeindezeltes
Das Gemeindezelt besteht aus insgesamt 6 Elementen, die als Komplettzelt oder bedarfsabhängig auch elementweise genutzt werden können. Der Nutzer erhält hierzu eine entsprechende Ausstattung an Biertisch- Garnituren.
Für die Überlassung des Gemeindezeltes erhebt die Ortsgemeinde Hamm am Rhein folgende Entgelte:
a. An Vereine der Ortsgemeinde Komplett-Zelt 240,00 Euro
je Zelt-Element 40,00 Euro
b. An Privatpersonen oder Vereine und Gruppierungen außerhalb der
Gemeinde Hamm am Rhein Komplett-Zelt 300,00 Euro
je Zelt-Element 50,00 Euro
Die Nichtbenutzung der zugehörigen Biertisch- Garnituren führt nicht zu einer
Ermäßigung der unter a) und b) genannten Entgelte.
c. Beim Aufbau des Zeltes muss ein Gemeindearbeiter der Ortsgemeinde Hamm am
Rhein anwesend sein.
Hierfür und für damit im Zusammenhang stehende Arbeiten, dazu gehört auch das eventuell gewünschte Bringen und Abholen des Zeltes oder der Gebrauchs-
gegenstände durch Mitarbeiter der Ortsgemeinde Hamm am Rhein, wird ein Kostenbeitrag erhoben.
Dieser beläuft sich auf 25,00 Euro pro Mannstunde
d. Die Biertisch- Garnituren werden auch unabhängig von einer Zeltnutzung zur Verfügung gestellt.
In diesem Fall werden je Garnitur 2,50 Euro
bzw. pro Tisch 1,50 Euro und pro Bank 0,50 Euro erhoben.
§ 4
Fälligkeit, Zahlung, Sicherheitsleistung
Die Entgelte sind eine Woche vor Beginn der Benutzung fällig.
Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Nutzung.
Die Zahlungen haben bargeldlos auf ein Konto der Verbandsgemeindekasse Eich zu erfolgen.
§ 5
Sonstige Nutzungsregeln
Benötigt die Ortsgemeinde Hamm am Rhein die unter § 1 Buchstabe a-c genannten Räumlichkeiten und Gebrauchsgegenstände selbst, besteht für diese Zeit seitens interessierter Benutzer kein Anspruch auf Überlassung derselben.
Die Überlassung erfolgt nur aufgrund schriftlicher Anmeldung bei der Ortsgemeinde Hamm. Bei Mehrfachinteresse entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
Werden Räumlichkeiten oder Gegenstände trotz vorliegender Anmeldung nicht in Anspruch genommen, wird das entsprechende Nutzungsentgelt dennoch fällig. Dies gilt nicht, wenn die Anmeldung bis spätestens 2 Wochen vor der beabsichtigten Nutzung schriftlich zurückgenommen wurde.
Die überlassenen Räumlichkeiten und Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Im Falle von Beschädigungen oder Verlust hat der Nutzer Schadensersatz in Höhe der Reparaturkosten bzw. des Zeitwertes zu leisten. Die Schadensersatzleistungen werden schriftlich durch gesonderte Mitteilung der Ortsgemeinde Hamm am Rhein bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung Eich angefordert.
§ 6
In - Kraft - Treten
Die Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.
Sie ersetzt die Benutzungs- und Entgeltordnung
der Ortsgemeinde Hamm am Rhein vom 25.10. 2001.
Helmut Seibel
Ortsbürgermeister