In Deutschland bilden die Gemeinden die Basis unseres politischen Systems.
Sie sind die unterste Ebene der Verwaltung – und gleichzeitig das Herzstück der kommunalen Selbstverwaltung. Neben eigenen Aufgaben übernehmen sie auch staatliche Aufgaben vor Ort. So tragen freie
und verantwortungsvoll handelnde Gemeinden entscheidend dazu bei, dass unsere Demokratie lebendig und wirksam bleibt.
Ein wichtiges Ziel der kommunalen Selbstverwaltung ist es, die Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubinden und das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.
In Rheinland-Pfalz spricht man von einer „Ortsgemeinde“, wenn es sich um eine rechtlich eigenständige Gemeinde handelt. Jede Ortsgemeinde hat ihren eigenen Gemeinderat mit einer oder einem Ortsbürgermeister an der Spitze sowie einen eigenen Haushaltsplan. Über Einnahmen – zum Beispiel über den Hebesatz der Gewerbe- oder Grundsteuer – und über Ausgaben wird hier direkt vor Ort entschieden.
Der Gemeinderat von Hamm am Rhein besteht aus 16 engagierten Mitgliedern, die sich für die Belange unserer Gemeinde einsetzen.
Eine eigene Verwaltung hat Hamm am Rhein nicht – diese Aufgaben übernimmt die Verbandsgemeinde Eich. Die Mitarbeitenden dort erledigen die Verwaltungsgeschäfte in unserem Namen und nach unseren Beschlüssen. Dabei arbeiten sie eng mit dem Ortsbürgermeister und dem Gemeinderat zusammen.
Sowohl der Ortsbürgermeister als auch der Gemeinderat werden alle fünf Jahre im Rahmen der Kommunalwahlen demokratisch gewählt – eine wunderbare Gelegenheit für alle Bürgerinnen und Bürger, die Zukunft unserer Gemeinde mitzugestalten.
Über das Navigationsfeld auf der linke Seite erhalten Sie einen Überblick über die Mitglieder der Gremien der Ortsgemeindeverwaltung.