Als kleinste politische Einheit übernimmt die Ortsgemeindeverwaltung vor allem örtliche
Aufgaben,
die nicht ausdrücklich anderen Stellen zugewiesen sind. Zu den Leistungen
gehören insbesondere die
bauliche Entwicklung der Gemeinde, der Erlass von Bebauungsplänen, der Ausbau und die Instandhaltung von Ortsstraßen und Wirtschaftswegen, Dorferneuerung sowie die Pflege und Unterhaltung
öffentlicher Einrichtungen wie Friedhöfe, Sporthallen oder kommunale Kindertagesstätten. Auch die Gestaltung des Gemeindelebens als Kultur- und Lebensraum sowie die Erhebung von kommunalen
Abgaben
(z. B. Gewerbe- oder Hundesteuer) zählen zu ihren Aufgaben.